Windkraftservice Eckernförde

ZÜS-Prüfungen

Unser Service

Prüfung von Befahranlagen und Krane

Für Befahranlagen in Windenergieanlagen gelten seit dem 1. Juni 2015 neue Bestimmungen. Die neue Verordnung der BetrSichV gibt vor, dass Servicelifte weiterhin als überwachungsbedürftige Anlagen gelten und somit jährlich durch eine wiederkehrende Prüfung von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden müssen. Hauptprüfungen und Zwischenprüfungen wechseln sich im jährlichen Turnus ab.

ZÜS
Windkraftanlage mit Sonnenblumen

Mögliche ZÜS- Prüfungen

  • Prüfung vor Inbetriebnahme der Befahranlage
  • Prüfung vor Inbetriebnahme des Krans
  • Jährliche Prüfung der Befahranlage (Haupt- oder Zwischenprüfung)
  • Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen (z.B. nach Umbauten)

Unser zusätzlicher Service für Sie:
Kleinstreparaturen, wie z.B. die Justierung von Tastern oder das Anfertigen eines Notfallplans ist für uns eine Selbstverständlichkeit und wird während der Prüfung mit erledigt.

Unser Ziel ist es mängelfreie Prüfungen durchzuführen, damit für Sie möglichst geringe Kosten entstehen!

Prüfung von Druckanlagen

Druckgeräte bergen Risiken für Mensch und Umwelt und unterliegen deswegen strengen Sicherheitsauflagen.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung §§ 15 und 16 zählen Druckgeräte zu den überwachungsbedürftigen Anlagen, sodass diese regelmäßig von einer befähigten Person oder von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden müssen.

Mögliche ZÜS-Prüfungen

  • Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme
  • Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung
  • Wiederkehrende Prüfung nach 10. bzw. 20 Betriebsjahren

Haupt- und Zwischenprüfungen gemäß §16 BetrStrichV in Verbindung mit TRBS 1201 Teil 4.

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